Ich denke: BGB §1631d ist verfassungswidrig
These:
Der Schutz von Beschneidern durch BGB §1631d, die eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung an Schutzbefohlenen durchführen, und Eltern, die dies erlauben, ist mit Blick auf Artikel 140 des Grundgesetzes grundgesetzwidrig.
Begründung:
Um zu verhindern, dass die Beschneidung aus niederen Beweggründen oder von Dilettanten durchgeführt wird, wird gilt gemäß BGB §1631d der Beschneiderschutz nicht, „wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“ [BGB §1631d Absatz 1 Satz 2].
In Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Beschneidung immer zu einer kirchlichen Handlung oder zu einer Feierlichkeit oder zu einer religiösen Übung oder einem vergleichbaren Event gehört, an dem der Betroffene zwingend als Hauptperson teilnehmen muss, weil ja schließlich der Penis des Betroffenen unwiderruflich beschnitten werden werden soll.
Der Artikel 140 des Grundgesetzes erweitert die Bestimmungen des Grundgesetzes um die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919. Der Artikel 136 Absatz 4 sagt ausdrücklich: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder … gezwungen werden.“ Das ‚Niemand‘ schließt alle Menschen ein. Niemand meint alle Menschen, also zum Beispiel alle Erwachsenen, alle Geistigbehinderten. Niemand insbesondere auch die in BGB §1631d genannten „nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kinder“ im Alter von 0-18 Jahren.
Da das Gesetz BGB §1631d dem Beschneider und den Eltern von den Kindern erlaubt, das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kinder zur Teilnahme an einer verletzenden Feierlichkeit zu zwingen, ist BGB §1631d gemäß des Artikels 140 des Grundgesetzes in Einheit mit dem Artikel 136 aus der deutschen Verfassung von 1919 grundgesetzwidrig, da niemand zu solchen Feierlichkeiten gezwungen werden darf.
In der Begründung der damaligen Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf) wurde dieser Aspekt des Grundgesetzes nicht diskutiert.
Petition eingereicht mit der Forderung :
Der Bundestag möge beschließen, den BGB §1631d ersatzlos zu streichen.
Quellen
- Onlineversion der Einzelnorm BGB §1631d angesurft 28.12.2021 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
- Vorschlag zum Gesetz der Bundesregierung für BGB §1631d abgesurft 28.12.2021 https://dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf
- namentliche Abstimmung zum BGB §1631d-Entwurdf der Bundesregierung angesurft 28.12.2021 https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=169
- Grundgesetz angesurft 28.12.2021 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Mein Meinung: Keine Wiederwahl von Steinmeier und mehr
Ich halte die Beschneidung von Genitalien für pervers - egal ob bei Jungen oder Mädchen. Wenn jemand pervers gegen sich selbst sein will, dann sollte dieser Jemand das selbst entscheiden dürfen, sobald er reif genug dafür ist.
Jeder, der dem Gesetz BGB §1631d zugestimmt hat, hat in meinen Augen die Jungen-Babys entwürdet, um die perversen Täter zu schützen. Jeder dieser Politiker ist in meinen Augen ein Freund der Perversen. Selbst meine Omas hätten ohne juristische Ausbildung gewusst, dass unnötige Verletzungen von einem nicht einsichts- und urteilsfähigen Tier Tierquälerei ist. Tierquälerei ist strafbar. Sie hätten auch gewusst, dass Babyquälen schlimmer ist als Tierquälen. Warum haben so viele Abgeordnete am 12.12.12 für den Schutz von Babyquälern gestimmt? Leben wir noch in einer freiheitlichen Demokratie oder ist die freiheitliche Demokratie schon unter Merkel Kanzlerschaft zur Demokratie der Freunde der Perversen mutiert?
Ich halte solche Freunde der Perversen für untauglich, ein Regierungsamt zu bekleiden. Solche Freunde der Perversen haben mit ihrer Stimme bewiesen, dass sie das Grundgesetz und die Menschenrechte entweder nicht verstanden haben oder dass sie nicht die Kraft haben, das die Menschenrechte und das Grundgesetz im Konfliktfall auch gegen starke Interessensgruppen durchzusetzen.
Ich zähle den aktuelle Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zu den Freunden der Perversen. Ich denke, dieser hat das Amt und den Ruf Deutschlands in der Welt mehr beschädigt, als der aud dem Amt gejagt Kurzzeitpräsident Christian Wulff. Der Schaden ist passiert. Um weitern Schaden zu vermeiden und um es in der Zujkunft besser zu machen, sollte er im Februar auf der Bundesversammlung nicht wiedergewählt werden. Ähnliches gilt auch für mindestens fünf Mitglider im aktuellen Scholz-Kabinett, dass damit als Klub der Freunde von Perversen gelten darf (Ironie). In meinen Augen sind die Freunde der Perversen für Regierungsämter nicht geignet. Der Kanzler Scholz sollte sein Kabinett umstrukturieren.
Wenn ich Bundespräsident wäre, ...
..., dann bin wohl in der Mitte der Nacht und am Träumen.
Und wenn es kein Traum wäre, würde ich nur die Gestze unterschreiben, die ein Normalsterblicher verstehen kann und die die Freiheit des Einzelnen schützen und respektieren.